Es wäre ein Eingriff in die Privatsphäre von fast jedem Menschen in Hirschberg, falls die - aktuell ausgesetzte - anlasslose Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden würde.
Unter anlassloser Vorratsdatenspeicherung versteht man unter anderem das flächendeckende Sammeln von Telefon- und Internetdaten, wie z.B. Standortdaten oder IP-Adressen von Nutzern - und zwar auch von Bürgern in Hirschberg, die noch nie straffällig geworden sind.
Der EuGH hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig erklärt. FDP-Präsidiumsmitglied und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann begrüßt das Urteil: „Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen.“ Das von den Freien Demokraten vorgeschlagene „Quick-Freeze-Verfahren“ erachtet auch der EuGH als europarechtskonforme Lösung. Dabei kommt es ausschließlich im Verdachtsfall und erst auf richterliche Anordnung zur Sicherung relevanter Daten. „Damit geben wir den Sicherheitsbehörden ein rechtssicheres, verhältnismäßiges und präzises Instrument an die Hand.“